Gutachten erstellen
Die Notwendigkeit der Erstellung eines Gutachtens kann durchaus unterschiedliche Gründe haben.
Zum Beispiel wird eine vorsorgliche Beweissicherung dann durchgeführt, wenn im unmittelbaren Umfeld von Gebäuden, baulichen Anlagen oder Straßen Bauarbeiten bevorstehen, infolge derer Schäden in Form von Rissen o.ä. nicht auszuschließen wären. In diesen Fällen wird der vorhandene Zustand dokumentiert und beugt so späteren Ersatzansprüchen vor oder untermauert diese.
Ein anderes Feld der Sachverständigentätigkeit betrifft die Feststellung und Begutachtung von eingetretenen Schäden, beispielsweise durch plötzliche Ereignisse. Schäden können natürlich auch auf andere Art entstehen, so durch jahrelange Vernachlässigung bzw. das Aufschieben kleinerer Reparaturen – Prinzip kleine Ursache – große Wirkung. Ebenso können Ausführungs- oder Planungsfehler Gründe für spätere Mängel sein. Der Ursachenfeststellung geht eine gründliche Schadensaufnahme vor Ort voraus. Für den Eigentümer genauso wichtig ist hier die Ermittlung der Schadenshöhe.
Darüber hinaus sind im Zusammenhang mit Schadensprozessen unter Umständen Gerichtsgutachten zu erstellen, die am Streitgegenstand die Abklärung der Schäden und Ursachen erfordern.
Zunehmend werden auch Schiedsgutachten zur Vermeidung von mehrjährigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren für Auftraggeber und Auftragnehmer interessant.
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